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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2007 - L 5 B 825/07 AS PKH   

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https://dejure.org/2007,23963
LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2007 - L 5 B 825/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,23963)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.09.2007 - L 5 B 825/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,23963)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2007 - L 5 B 825/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,23963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Bedeutung und Sinn der Prüfung der Erfolgsaussichten; Abzug einer Versicherungspauschale von der Rückerstattung im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Berlin, 10.02.2006 - S 37 AS 11625/05

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Nebenkostenerstattung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2007 - L 5 B 825/07
    Zur Begründung hat sie unter Bezugnahme auf das Urteil der 37. Kammer des Sozialgerichts Berlin vom 10. Februar 2006 (S 37 AS 11625/05) geltend gemacht, dass die Betriebskostenrückerstattung nicht als Einkommen angerechnet werden dürfe.

    Der Senat verweist hierzu auf sein - sich auf die von der Klägerin in Bezug genommene Sache S 37 AS 11625/05 beziehendes - Urteil vom 19. Juli 2007 (L 5 AS 278/06, dokumentiert unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2005 - L 8 B 147/05

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2007 - L 5 B 825/07
    Denn die Regelung der §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 511 der Zivilprozessordnung (ZPO), nach der eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe, die nicht allein auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers gestützt wurde, ausgeschlossen ist, wenn der Streitwert in der Hauptsache nicht 600, 00 EUR übersteigt, ist zur Überzeugung des Senats nicht über § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG dahingehend auf das sozialgerichtliche Verfahren zu übertragen, dass eine Beschwerde gegen eine ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidung nur im Falle eines 500, 00 EUR übersteigenden Beschwerdewerts (vgl. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG) statthaft ist (so aber LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2005 - L 8 AL 1862/05 PKH-B - LSG Niedersachen, Beschluss vom 06.12.2005 - L 8 B 147/05 AS - beide dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2007 - L 25 B 109/07 AS PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - L 10 B 217/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Bagatellstreitigkeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2007 - L 5 B 825/07
    Der Senat geht vielmehr im Hinblick darauf, dass die vorgenannte Auffassung zu einer über die in der ZPO vorgesehene Einschränkung hinausgehenden führen würde, und unter Berücksichtigung der Gesetzgebungshistorie des 6. SGG-Änderungsgesetzes davon aus, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage für einen derartigen Beschwerdeausschluss besteht (so mit ausführlicherer Begründung: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007 - L 13 AS 4100/06 PKH-B - und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2007 - L 10 B 217/07 AS PKH -, beide dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; vgl. auch Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 73a Rn. 12b).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2007 - L 5 AS 278/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten für Unterkunft und Heizung - Guthaben

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2007 - L 5 B 825/07
    Der Senat verweist hierzu auf sein - sich auf die von der Klägerin in Bezug genommene Sache S 37 AS 11625/05 beziehendes - Urteil vom 19. Juli 2007 (L 5 AS 278/06, dokumentiert unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2009 - L 1 AS 64/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Aus diesem Wortlaut der Vorschrift und seiner Gegenüberstellung mit § 26 Abs. 2 Satz 1 SGB XII wird für den Senat überzeugend in Literatur und Rechtsprechung ganz überwiegend gefolgert, dass eine Aufrechnung nur bei Aufhebungsbescheiden in Betracht kommt, die auf § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X beruhen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2007, L 5 B 825/07 AS PKH; SG Aachen, Urteil vom 09.01.2007, S 11 AS 147/06; Löns/Herold-Tews, SGB 11, 2. Aufl., § 43 Rn. 5; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 43 Rn. 42; Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl., § 26 Rn.2; Radüge, jurisPK-SGB II, § 43 Rn. 18; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 43 Rn. 9).
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